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Leitfaden zur Impressumspflicht

Für mehr Rechtssicherheit und um Abmahnungen zu vermeiden, unterstützen wir Sie beim erstellen des Impressums.

Vom Bundesjustizministerium wurde ein »Leitfaden zur Impressumspflicht«*1 veröffentlicht:

 

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Muss das wirklich sein?

Unser Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.

Bitte beachten Sie, dass sich die nachfolgenden Hinweise auf die Kennzeichnungspflichten beziehen, die sich aus dem Telemediengesetz ergeben. Im Einzelfall können auch weitergehende Informationspflichten mit unterschiedlichen Rechtsfolgen bestehen, die hier nicht behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Kennzeichnungspflichten nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrags oder bei Fernabsatzverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Leitfaden soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht. Inzwischen ist der Leitfaden nicht mehr beim BMJV zu finden.

  

Externe Hinweise zu Rechtsfragen

Woran erkenne ich, ob meine AGB abmahngefährdet sind?

 

Impressum Generator

eRecht24 Impressum Generator: Das Original!

 

 

Die aufgeführten Informationen können eine ausführliche Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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